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Weitere InformationenJede ärztliche Tätigkeit setzt eine Approbation nach deutschem Recht oder eine Berufserlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung voraus. Dies gilt für deutsche und nichtdeutsche Ärzte gleichermaßen. Ohne Approbation gilt das Prinzip “hands-off” – ärztliche Tätigkeiten sind dann ausgeschlossen. Ihre sprachliche Qualifikation muss mindestens einem Sprachzertifikat der Stufe “C1” entsprechen.
Im Elisabeth-Krankenhaus werden Ärzte in Weiterbildung und Fachärzte beschäftigt. Einen außerhalb dieser beiden Möglichkeiten liegenden „Gastarzt“-Status gibt es in der Regel nicht. Dies gilt auch, wenn der Arzt bzw. die Ärztin ein Stipendium erhält.