Entlassmanagement
Wir möchten Ihnen nach Ihrem Aufenthalt bei uns im Elisabeth-Krankenhaus Kassel eine lückenlose Anschlussversorgung garantieren. Daher werden Sie bereits bei Ihrer Aufnahme gefragt, ob Sie an unserem Entlassmanagement teilnehmen möchten. Konkret bedeutet dies: Sie können aktiv und in schriftlicher Form einwilligen, ob wir Ihre Daten weitergeben dürfen, zum Beispiel an die Kranken- und Pflegekassen, Ihre Haus- und Fachärzte, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste oder Sanitätshäuser.
Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, kümmern wir uns gern um Ihre Anschlussheilbehandlungen oder eventuelle Beantragungen von Pflegestufen oder Hilfsmitteln – je nachdem, was Sie im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung benötigen.
Verordnungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel für die ersten sieben Tage nach Ihrem stationären Aufenthalt erhalten Sie bei uns. Für dieselbe Zeitspanne können wir Ihnen auch Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Ihre bei uns begonnene Therapie kann so optimal fortgeführt werden.
Kostenregelung
Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse rechnet das Elisabeth-Krankenhaus Kassel direkt mit der Krankenkasse ab. Mit der Fallpauschale sind sämtliche Kosten für den stationären Aufenthalt abgedeckt mit Ausnahme der Zuzahlung.
Selbstzahler leisten vor ihrer Aufnahme eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Behandlungskosten.
Zuzahlung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 39 SGBV) müssen Versicherte für die Dauer der Krankenhauspflege 10,00 Euro pro Tag zuzahlen; dies jedoch nur für maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Entsprechend Ihrer Aufenthaltsdauer im Elisabeth-Krankenhaus Kassel zahlen Sie diesen Betrag bitte bei Ihrer Entlassung in der Patientenabmeldung direkt neben der Anmeldung in bar oder mit EC-Karte.