Entlassung und Abrechnung

Entlass­ma­nagement

Wir möchten Ihnen nach Ihrem Aufenthalt bei uns im Elisabeth-Krankenhaus Kassel eine lückenlose Anschluss­ver­sorgung garan­tieren. Daher werden Sie bereits bei Ihrer Aufnahme gefragt, ob Sie an unserem Entlass­ma­nagement teilnehmen möchten. Konkret bedeutet dies: Sie können aktiv und in schrift­licher Form einwil­ligen, ob wir Ihre Daten weiter­geben dürfen, zum Beispiel an die Kranken- und Pflege­kassen, Ihre Haus- und Fachärzte, Rehabi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tungen, Pflege­dienste oder Sanitätshäuser.

Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einver­standen sind, kümmern wir uns gern um Ihre Anschluss­heil­be­hand­lungen oder eventuelle Beantra­gungen von Pflege­stufen oder Hilfs­mitteln – je nachdem, was Sie im Anschluss an Ihre Kranken­haus­be­handlung benötigen.

Verord­nungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs­mittel für die ersten sieben Tage nach Ihrem statio­nären Aufenthalt erhalten Sie bei uns. Für dieselbe Zeitspanne können wir Ihnen auch Ihre Arbeits­un­fä­higkeit beschei­nigen. Ihre bei uns begonnene Therapie kann so optimal fortge­führt werden.

Kosten­re­gelung

Für Mitglieder einer gesetz­lichen Kranken­kasse rechnet das Elisabeth-Krankenhaus Kassel direkt mit der Kranken­kasse ab. Mit der Fallpau­schale sind sämtliche Kosten für den statio­nären Aufenthalt abgedeckt mit Ausnahme der Zuzahlung.

Selbst­zahler leisten vor ihrer Aufnahme eine Voraus­zahlung in Höhe der voraus­sicht­lichen Behandlungskosten.

Zuzahlung

Aufgrund gesetz­licher Vorschriften (§ 39 SGBV) müssen Versi­cherte für die Dauer der Kranken­haus­pflege 10,00 Euro pro Tag zuzahlen; dies jedoch nur für maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Entspre­chend Ihrer Aufent­halts­dauer im Elisabeth-Krankenhaus Kassel zahlen Sie diesen Betrag bitte bei Ihrer Entlassung in der Patien­ten­ab­meldung direkt neben der Anmeldung in bar oder mit EC-Karte.