Stellen­an­gebote

Hier finden Sie Stellen­an­gebote für verschie­denste Berufs­gruppen. Sollte gerade nichts Passendes für Sie dabei sein, freuen wir uns über Ihre Initia­tiv­be­werbung. Bitte bewerben Sie sich hier: Initia­tiv­be­werbung

Unsere derzeit offenen Stellen:

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Jede ärztliche Tätigkeit setzt eine Appro­bation nach deutschem Recht oder eine Berufs­er­laubnis nach § 10 der Bundes­ärz­te­ordnung voraus. Dies gilt für deutsche und nicht­deutsche Ärzte gleicher­maßen. Ohne Appro­bation gilt das Prinzip “hands-off” – ärztliche Tätig­keiten sind dann ausge­schlossen. Ihre sprach­liche Quali­fi­kation muss mindestens einem Sprach­zer­ti­fikat der Stufe “C1” entsprechen.

Im Elisabeth-Krankenhaus werden Ärzte in Weiter­bildung und Fachärzte beschäftigt. Einen außerhalb dieser beiden Möglich­keiten liegenden „Gastarzt“-Status gibt es in der Regel nicht. Dies gilt auch, wenn der Arzt bzw. die Ärztin ein Stipendium erhält.